Aus welchen Teilen besteht eine Steuererklärung?

posted am: 21 Februar 2022

Jeder erwerbstätige Mensch auf der Welt zahlt Steuern. Daneben gibt es dann allerdings auch noch viele andere finanziellen Belastungen. Um die Menschen daher zu entlasten, wurde die Steuererklärung ins Leben gerufen. Dadurch ist es möglich, dass sich die Menschen sowie Unternehmen einen Teil der gezahlten Steuern zurückzuholen. Doch nicht jeder macht dieselben Anlagen. Welche Unterschiede es gibt, zeigt dieser Ratgeber auf.

Die Steuererklärungsarten im Überblick

Dank der Erklärungen ist es möglich, dass jeder sich einen Teil seiner Steuern zurückholen kann, allerdings unterscheidet sich die Anzahl der Anlagen je nachdem ob man Arbeitnehmer oder Unternehmer ist. Arbeitnehmer und Rentner erklären dabei ihre Einnahmen aus ihrem Angestelltenverhältnis beziehungsweise aus ihrem Renteneinkommen. Damit diese richtig berechnet werden können, gibt es dazu jeweils eine eigene Anlage. Diese Anlagen zusammen ergeben dabei die Einkommensteuererklärung. Ein Steuerberater wie zum Beispiel Voss Schnitger Steenken Bünger & Partner Steuerberater-Rechtsanwalt-vereidigter Buchprüfer-Wirtschaftsprüfer PartG mbB kann bei der Steuererklärung behilflich sein.

Bei Unternehmern ist es in der Regel ein wenig anders, da hier auch noch Sonderfälle greifen können. Die Unternehmer müssen einmal für sich selbst eine Einkommensteuererklärung erstellen. Dort wird dann der Gewinn aus dem Unternehmen eingetragen. Darüber hinaus kann es auch sein, dass der Unternehmer ebenfalls noch angestellt ist, auch dieses Einkommen kommt in seine private Erklärung. Daneben machen Unternehmer allerdings auch noch eine Gewerbe- oder Körperhaftsteuererklärung für ihr Unternehmen. Diese sind dafür da, um die entsprechende Gewerbe- oder Körperschaftssteuer zu berechnen. Darüber hinaus haben diese allerdings auch noch weitere Verpflichtungen. So müssen diese auch noch eine Umsatzsteuererklärung sowie bei Gewerbetreibenden auch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Durch diese Rechnung wird der Gewinn des Unternehmens ermittelt. Großkonzerne hingegen müssen eine sogenannte E-Bilanz erstellen, welche noch mehr Punkte als die Einnahme-Überschuss-Rechnung umfasst. Eine solche Steuererklärung ist sehr umfangreich und sollte nur von entsprechenden Beratern erstellt werden.

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung besteht dabei aus den jeweiligen Einnahmen und Ausgaben eines Jahres des jeweiligen Unternehmers. Die E-Bilanz hingegen ist deutlich umfangreicher und bildet auch das Anlage- und Umlaufvermögen sowie die langfristigen Schulden und das Eigenkapital des Unternehmens ab. Darüber hinaus besitzen diese auch noch Punkte wie ein Anlageverzeichnis oder einer Gewinn- und Verlustrechnung, welche der Einnahme-Überschuss-Rechnung entspricht.

Sonderfall Selbstständige

Neben den Arbeitnehmern, Rentnern und Gewerbetreibenden gibt es auch noch die Selbstständigen. Diese haben ein paar andere Feinheiten. Doch was sind Selbstständige überhaupt? Hierzu zählen Personen, welche keinen Gewerbebetrieb benötigen, beziehungsweise in die sogenannten Katalogberufe fallen. Zu diesen zählen beispielsweise Heilpraktiker oder auch Künstler. Solche Selbstständige müssen zwar eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen, doch es fällt die Gewerbesteuererklärung sowie unter Umständen auch die Umsatzsteuererklärung weg. Die letzte Steuererklärung fällt dann weg, wenn der Selbstständige geringe Umsätze hat und die Umsatzsteuer dann eine Belastung für den Selbstständigen wäre. Die Punkte kommen dann in die eigentliche Einkommensteuererklärung des Selbstständigen. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass Selbstständige unter Umständen geringere Krankenkassenbeiträge zahlen, dies ist allerdings vom Einzelfall abhängig.

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Was ist wichtig bei Steuerdienstleistungen?

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