Woraus besteht ein Jahresabschluss?
posted am: 3 Februar 2022
Wer ein Unternehmen leitet, der kennt auch den Wert eines Jahresabschlusses. Dieser zeigt nicht nur die finanzielle Situation des eigenen Unternehmens, sondern kann auch zur Analyse von Konkurrenten genutzt werden. Aus welchen Bestandteilen dieser besteht und wozu dieser noch gebraucht wird, darüber klärt dieser Ratgeber auf.
Die einzelnen Bestandteile im Überblick
Ein Jahresabschluss besteht aus mehreren einzelnen Bestandteilen. Wie viele das letztendlich sind, ist allerdings von der Größe des Unternehmens abhängig. Neben Unternehmen und andere Gewerbetreibende müssen auch Selbstständige einen Jahresabschluss, beispielsweise bei Steuerberater Andre Pientka, erstellen. Ein Bestandteil ist die Bilanz. Diese gibt einen Überblick über das Anlage- sowie Umlaufvermögen eines Unternehmens. Zudem zeigt diese auch das Eigenkapital sowie die Schulden auf. Ein weiterer Bestandteil ist die sogenannte Gewinn- und Verlustrechnung. Diese ist eine Aufrechnung zwischen den Einnahmen und den Ausgaben eines Jahres. Es ist insofern ein Kontrollbericht.
Ein weiterer Teil ist das Anlageverzeichnis. In diesem werden alle Güter festgehalten, welche über lange Zeit im Unternehmen gehalten werden. Dabei gibt es auch Auskunft über die den Wert der einzelnen Anlagen und Maschinen. Da diese allerdings einem täglichen Verschleiß unterliegen, wird vom Anfangswert jährlich immer ein bestimmter Betrag als Kosten abgezogen. Größere Unternehmen müssen nun noch einen Anhang und einen Lagebericht erstellen. Der Anhang erläutert dabei einzelne Punkte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Lagebericht hingegen gibt Auskunft über den aktuellen Stand des Unternehmens sowie über die geplante zukünftige Entwicklung.
Warum sind die einzelnen Bestandteile wichtig?
Nicht jeder Unternehmer muss einen großen Jahresabschluss erstellen. Bei kleinen Unternehmen sowie Selbstständigen reicht die Gewinn- und Verlustrechnung bereits vollkommen aus. In diesem Fall wird die Gewinn- und Verlustrechnung, auch Einnahme-Überschuss-Rechnung genannt. Da Kleinunternehmer und Selbstständige in der Regel Einzelkämpfer sind, spiegelt diese Rechnung auch das Einkommen wider. Die Bilanz hingegen ist wichtig für das entsprechende Unternehmen. Dadurch erkennen die Verantwortlichen, in welchen Bereichen bald Erneuerungen stattfinden können. Für das Controlling ist zudem das Eigen- und Fremdkapital äußerst wichtig. Auch das Finanzamt benötigt die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Durch diese beiden Bestandteile wird die Besteuerung für das Unternehmen vorgenommen.
Das Anlageverzeichnis wird gerne als Unterstützung zur Auswertung der Bilanz genommen. Dieses Verzeichnis ist zudem eine Entscheidungshilfe, um zu bestimmen, wo Investitionen notwendig sind. Der Anhang erläutert nicht nur einzelne Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern gibt auch einen Ausblick über die weiteren Planungen. Mit dem Lagebericht möchte das Unternehmen die eigene Stellung erkennen und daraus die Zukunft planen. Darüber hinaus werden so auch zukünftige Projekte vorgestellt.
Während alle Unternehmen und Selbstständige ihre Bilanz oder Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen müssen, besteht die Pflicht zur Veröffentlichung nur bei großen Konzernen. Kleinere Unternehmen können dies auf Wunsch allerdings ebenfalls veröffentlichen.